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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20   

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https://dejure.org/2021,41374
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20 (https://dejure.org/2021,41374)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2021 - 6 Sa 366/20 (https://dejure.org/2021,41374)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 6 Sa 366/20 (https://dejure.org/2021,41374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten im Vorfeld der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Schadensersatzansprüche

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht; vorläufige Eigenverwaltung; Insolvenzverfahren; hilfsweise Klageänderung; Parteiänderung; Parteiberichtigung; Prozessführungsbefugnis; Rücksichtnahmepflicht; Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten im Vorfeld der Eröffnung eines ...

  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflicht; vorläufige Eigenverwaltung; Insolvenzverfahren; hilfsweise Klageänderung; Parteiänderung; Parteiberichtigung; Prozessführungsbefugnis; Rücksichtnahmepflicht; Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten im Vorfeld der Eröffnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    So obliegt dem Arbeitgeber beispielsweise zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen (vgl. BAG 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, zitiert nach juris) .

    Erteilt er Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. BAG 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    a) Eine Auswechselung der beklagten Partei ist in der Berufungsinstanz - anders als erstinstanzlich - nur zulässig, wenn die Beteiligten zustimmen oder sich die verweigerte Zustimmung als rechtsmissbräuchlich erweist (vgl. BGH 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - mwN, Rn. 10; BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris).

    Die Verweigerung der Zustimmung ist somit immer dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht anzuerkennen und ihm nach der gesamten Sachlage zuzumuten ist, in den bereits im Berufungsrechtszug schwebenden Rechtsstreit einzutreten (BGH 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - mwN, Rn. 11, aaO).

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Nach § 241 Abs. 2 BGB kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben bzw. entsprechende Aufklärung zu leisten (BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Der Inhalt der Rücksichtnahmepflichten kann nicht in einem abschließenden Katalog benannt werden, sondern ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24 ff.; 27. Juni 2017 - 9 AZR 576/15 - Rn. 16; BGH 14. März 2013 - III ZR 296/11 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Der Inhalt der Rücksichtnahmepflichten kann nicht in einem abschließenden Katalog benannt werden, sondern ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24 ff.; 27. Juni 2017 - 9 AZR 576/15 - Rn. 16; BGH 14. März 2013 - III ZR 296/11 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Eine Haftung der Beklagten zu 2) als Betriebserwerberin gemäß § 613a Abs. 2 BGB für derartige Ansprüche, die dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegen, scheidet aus (vgl. BAG 26. Januar 2021 - 3 AZR 878/16 - Rn. 37 ff., 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - Rn. 43, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Erteilt er Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. BAG 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Eine Haftung der Beklagten zu 2) als Betriebserwerberin gemäß § 613a Abs. 2 BGB für derartige Ansprüche, die dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegen, scheidet aus (vgl. BAG 26. Januar 2021 - 3 AZR 878/16 - Rn. 37 ff., 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - Rn. 43, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der betrieblichen Sonderzahlung zusteht, handelte es sich hierbei angesichts der Fälligkeit der Sonderzahlung noch im November 2019 und damit in jedem Fall vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht um eine Masseverbindlichkeit iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO oder § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, sondern um eine Insolvenzforderung, da Schadensersatzansprüche, die an die Stelle von Vergütungsansprüchen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis treten, insolvenzrechtlich wie die ihnen zugrundeliegenden Vergütungsansprüche zu behandeln sind (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 17 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 576/15

    Schadensersatz - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20
    Der Inhalt der Rücksichtnahmepflichten kann nicht in einem abschließenden Katalog benannt werden, sondern ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24 ff.; 27. Juni 2017 - 9 AZR 576/15 - Rn. 16; BGH 14. März 2013 - III ZR 296/11 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 209/03

    Bedingungsfeindlichkeit eines Parteiwechsels auf Klägerseite

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZR 91/06

    Rechtsfolgen der Zahlung eines Drittschuldners auf ein Anderkonto

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 443/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

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